Bildungsprämie

Ab dem 1.1.2010 gelten neue Kriterien für die Bildungsprämie.
Die Höhe der Prämie wurde erhöht und die Einkommens-Höchstgrenze angehoben:

Eine Bildungsprämie in Höhe von nun bis zu 500,- € können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600,- € (51.200,- € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.

Gefördert wird die Hälfte der Kursgebühr, höchstens jedoch 500,- €.

Eine Beratung in einer der anerkannten Beratungsstellen ist vor der Seminaranmeldung notwendig.

Informationen und Beratungsstellen: www.bildungspraemie.info

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