Bildungsscheck
Neuerungen 2011
Die Landesregierung NRW unterstützt mit finanziellen Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds Menschen in ihrer beruflichen Weiterbildung. Das Landesprogramm richtet sich grundsätzlich an alle Beschäftigten, unabhängig von der Größe des Unternehmens, in dem sie arbeiten sowie an selbständige UnternehmerInnen und freiberuflich Tätige in den ersten fünf Jahren. Ausgenommen sind jedoch Beschäftigte des öffentlichen Dienstes.
Frauen in befristeten Arbeitsverhältnissen, Berufsrückkehrerinnen, Beschäftigte ab dem 50. Lebensjahr sowie einige weitere Gruppen können den Bildungsscheck jedes Jahr einmal nutzen! Für die anderen gilt weiterhin die Voraussetzung, dass in diesem und im vergangenen Jahr an keiner Weiterbildung teilgenommen wurde.
Alle aktuellen Infos gibt es auf der Website des Arbeitsministeriums NRW.
Übernommen werden anfallende Kursgebühren (ohne U+V) bis zur Hälfte, höchstens jedoch 500,- € pro Bildungsscheck. Über die weiteren Voraussetzungen und Möglichkeiten beraten die Beratungsstellen – die kostenlose Beratung ist vor der Anmeldung zum Kurs verpflichtend.
Informationen und eine Übersicht der Beratungsstellen: www.bildungsscheck.nrw.de
Der Qualifizierungsscheck Hessen
Mit dem Qualifizierungsscheck unterstützt das Land Hessen die Bemühungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen, die für ihre derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss haben oder älter als 45 Jahre sind, durch berufliche Weiterbildung ihre Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu erhalten und zu verbessern. Mit dem Qualifizierungsscheck werden 50% der Weiterbildungskosten bis max. 500 Euro pro Person und Jahr gefördert.
Informationen und eine Übersicht der Beratungsstellen: www.qualifizierungsschecks.de
Der QualiScheck in Rheinland-Pfalz
Um die rheinland-pfälzischen Bürgerinnen und Bürger und die kleineren und mittleren Unternehmen in Rheinland-Pfalz bei der Sicherung ihrer beruflichen Zukunft zu unterstützen, hat die Landesregierung den QualiScheck eingeführt. Mit dem QualiScheck werden 50% der Kosten für eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme bis zu maximal 500 Euro pro Person und Jahr gefördert.
Weitere Infos: http://qualischeck.rlp.de/der-qualischeck/
Der Bildungsscheck für Brandenburg
Das Land Brandenburg fördert individuelle Qualifizierung für Beschäftigte, wenn die Bildungmaßnahme bis zum 30.6.2011 abgeschlossen ist.
Weitere Infos: www.lasa-brandenburg.de/Bildungsscheck.1184.0.html
Weiterbildungsscheck Sachsen
Der Weiterbildungsscheck Sachsen unterstützt ArbeitnehmerInnen mit bis zu 80% der Weiterbildungskosten. Gefördert werden Weiterbildungen, deren Kosten mindestens 650 Euro betragen. Den Höchstfördersatz können alle in Anspruch nehmen, die weniger als 2.500 Euro brutto verdienen. Wer mehr verdient, kann 50% dazu bekommen.
Weitere Infos: www.bildungsmarkt-sachsen.de/scheck
Hier geht es zu den Fördermöglichkeiten über die Bildungsprämie.
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